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Sperrfrist beim Führerschein: Das musst du jetzt wissen

Aktualisiert am 27.09.20265 Min. LesezeitRedaktion MPU-Weg, nach den Beurteilungskriterien 2026

Die Sperrfrist ist die Zeit, in der dir nach einem Führerscheinentzug keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Sie steht im Urteil oder Strafbefehl und dauert mindestens sechs Monate. Mit ihrem Ende bekommst du den Führerschein aber nicht automatisch zurück.

Hier erfährst du, wo die Sperrfrist steht, ab wann sie zählt, wie lange sie dauert, wie sie sich vom Fahrverbot unterscheidet und wann du den Antrag auf Neuerteilung stellen kannst. Gemeint ist hier die Sperrfrist im Verkehrsrecht, nicht die gleichnamigen Fristen bei Arbeitslosengeld oder vermögenswirksamen Leistungen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Sperre dauert 6 Monate bis 5 Jahre, in Ausnahmefällen für immer (§ 69a StGB).
  • Hattest du in den letzten drei Jahren schon eine Sperre, beträgt sie mindestens ein Jahr.
  • Sie beginnt mit der Rechtskraft des Urteils, eine vorläufige Entziehung wird angerechnet.
  • Die Mindestsperre darf durch Anrechnung nicht unter drei Monate sinken.
  • Den Antrag auf Neuerteilung kannst du frühestens sechs Monate vor Ablauf stellen (§ 20 FeV).

Sperrfrist beim Führerschein: Das Wichtigste in Kürze

Wenn ein Gericht die Fahrerlaubnis entzieht, zum Beispiel nach einer Trunkenheitsfahrt, legt es gleichzeitig eine Sperre fest. Während dieser Zeit darf die Fahrerlaubnisbehörde dir keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Umgangssprachlich heißt das Sperrfrist.

SperrfristFahrverbot
Fahrerlaubnisist entzogen, erlischtbleibt bestehen
Dauer6 Monate bis 5 Jahrebei Ordnungswidrigkeiten 1 bis 3 Monate
DanachAntrag auf Neuerteilung, oft mit MPUFührerschein zurück ohne Antrag

Rechtliche Grundlagen

§ 69a StGB regelt die Sperre:

  • Dauer: sechs Monate bis fünf Jahre. Für immer, wenn die Höchstfrist zur Gefahrenabwehr nicht ausreicht.
  • Wiederholung: Mindestens ein Jahr, wenn in den drei Jahren vor der Tat bereits eine Sperre angeordnet war.
  • Beginn: mit der Rechtskraft des Urteils oder Strafbefehls.
  • Anrechnung: Die Zeit einer vorläufigen Entziehung verkürzt das Mindestmaß. Es darf aber drei Monate nicht unterschreiten.
  • Isolierte Sperre: Hast du gar keinen Führerschein, etwa nach einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis, kann das Gericht trotzdem eine Sperre verhängen.
  • Vorzeitige Aufhebung: Das Gericht kann die Sperre aufheben, wenn du nicht mehr ungeeignet bist, frühestens nach drei Monaten, bei Wiederholung nach einem Jahr.

Eine eigene Sperrfrist gibt es beim Entzug wegen Punkten: Nach § 4 Abs. 10 StVG ist die Neuerteilung frühestens sechs Monate nach der Entziehung möglich.

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Was das für deinen Führerschein bedeutet

Wo steht die Sperrfrist? Im Urteil oder Strafbefehl, meist mit einem Satz wie: Die Verwaltungsbehörde darf vor Ablauf von zehn Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Das Datum der Rechtskraft steht nicht darin. Du erfährst es vom Gericht oder deinem Anwalt.

So rechnest du:

  1. Datum der Rechtskraft feststellen.
  2. Sperrdauer dazurechnen.
  3. Zeit abziehen, in der dein Führerschein nach der Verkündung vorläufig entzogen oder sichergestellt war.

Nach Ablauf der Sperre darfst du noch nicht fahren. Du brauchst erst eine neue Fahrerlaubnis. Wer vorher fährt, begeht Fahren ohne Fahrerlaubnis, eine Straftat.

Achtung bei einer Sperre in der Probezeit: Die Probezeit läuft nach der Neuerteilung weiter, sie beginnt nicht neu. Außerdem brauchst du für den Antrag die Bescheinigung über das besondere Aufbauseminar. Plane den Kurs deshalb schon während der Sperre ein.

Wann eine MPU dazukommt

Die Sperre selbst hat mit der MPU nichts zu tun. Die MPU verlangt die Behörde bei der Neuerteilung, wenn Zweifel an deiner Eignung bestehen:

  • Alkohol ab 1,6 Promille oder bei wiederholten Alkoholfahrten
  • Hinweise auf Alkohol- oder Cannabismissbrauch
  • Drogenkonsum
  • Entzug wegen 8 Punkten
  • erhebliche Straftaten oder wiederholte Entziehung

Die MPU kannst du schon vor Ablauf der Sperrfrist machen. Wer die Sperre für Vorbereitung und Nachweise nutzt, bekommt den Führerschein oft direkt nach ihrem Ende zurück.

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Die nächsten Schritte

  1. Ende der Sperre berechnen und im Kalender eintragen.
  2. Neuerteilung rechtzeitig beantragen: frühestens sechs Monate vor Ablauf. Die Bearbeitung dauert oft Wochen.
  3. MPU klären: Frag die Behörde, ob ein Gutachten zu erwarten ist.
  4. Nachweise starten: Brauchst du 12 Monate Abstinenz, beginne damit möglichst früh, gern schon während der Sperre.
  5. Probezeit beachten: Bei Entzug in der Probezeit brauchst du ein besonderes Aufbauseminar.

So bereitest du dich vor

Der häufigste Fehler: Die Sperre ist vorbei, aber der Abstinenznachweis ist noch zu kurz. Dann vergehen weitere Monate ohne Führerschein. Plane rückwärts vom Ende der Sperre: Wie lange brauchst du Nachweise, wann muss das Programm spätestens beginnen, wann soll die MPU stattfinden? Wie viel Vorlauf du brauchst, zeigt dir der MPU-Check.

Häufige Fragen

Wo steht die Sperrfrist beim Führerschein?

Im Urteil oder Strafbefehl. Dort steht, wie viele Monate die Behörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft, das Datum erfährst du vom Gericht.

Ab wann zählt die Sperrfrist bei Führerscheinentzug?

Ab der Rechtskraft der Entscheidung. Die Zeit, in der dein Führerschein nach der Verkündung vorläufig entzogen war, wird angerechnet.

Wie lange dauert die Sperrfrist beim Führerschein?

Sechs Monate bis fünf Jahre, in Ausnahmefällen lebenslang. Bei Wiederholung innerhalb von drei Jahren mindestens ein Jahr.

Was bedeutet Sperrfrist beim Führerschein?

Es ist die Zeit, in der dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Danach musst du einen Antrag auf Neuerteilung stellen, häufig mit MPU.

Kann man die Sperrfrist verkürzen?

Das Gericht kann die Sperre vorzeitig aufheben, wenn Tatsachen zeigen, dass du nicht mehr ungeeignet bist. Das geht frühestens nach drei Monaten, bei Wiederholung nach einem Jahr. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Welche Sperrfristen gibt es im Verkehrsrecht?

Die gerichtliche Sperre nach § 69a StGB, die isolierte Sperre ohne vorhandene Fahrerlaubnis und die sechsmonatige Frist nach Entzug wegen Punkten (§ 4 StVG). Davon zu unterscheiden ist das Fahrverbot.

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Redaktion MPU-Weg

Geschrieben nach den Beurteilungskriterien in der 5. Auflage, den Begutachtungsleitlinien und der Fahrerlaubnis-Verordnung. Zahlen und Quellen stehen im Artikel. Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026.